Der ehemalige Prediger der An'Nur-Moschee sei nach Somalia überstellt worden, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die somalischen Behörden hätten ihn als somalischen Staatsbürger anerkannt und seiner Rückführung zugestimmt.
Der Rückführung waren intensive Bemühungen des SEM zur Festlegung der Staatsangehörigkeit des Betroffenen vorangegangen. Da der Mann über keine gültigen Reisedokumente verfügte und bei den Befragungen durch das SEM nicht kooperierte, gestaltete sich die Abklärung seiner Staatsangehörigkeit aufwändig. Nachdem die zunächst vermutete äthiopische Staatsbürgerschaft nicht bestätigt werden konnte, wurde eine mögliche somalische Staatsbürgerschaft abgeklärt.
Zehnjährige Landesverweisung
Im November 2017 hatte das Bezirksgericht Winterthur den damals 25-Jährigen zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit und mehrfacher Gewaltdarstellung verurteilt.
Zudem auferlegte ihm das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung. Das Zürcher Obergericht hat das Strafurteil im November 2018 bestätigt. Bereits im August 2017 hatte das SEM ein Asylgesuch des Mannes abgelehnt.
Moschee ist geschlossen
Die An'Nur-Moschee ist inzwischen geschlossen, der Prediger sass seit dem Urteil in Ausschaffungshaft. Die Bemühungen des Bundes um eine Ausschaffung gestalteten sich schwierig. Zudem wurde der Fall durch den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr stark mediatisiert.
Dieser sorgte kurz vor den Zürcher Regierungsratswahlen mit Kritik an Justizministerin Karin Keller-Sutter und am SEM für Schlagzeilen. Fehr warf den Behörden in Bern vor, Äthiopien zu wenig unter Druck zu setzen. Er forderte etwa, Keller-Sutter solle den äthiopischen Botschafter einbestellen.
Keller-Sutter versicherte, der Bund unternehme alles, um eine Lösung zu finden. Das SEM stellte seinerseits fest, es erteile zu Einzelfällen keine Auskünfte, weil die öffentliche Diskussion solcher Information die weiteren Schritte in einem Verfahren erschweren oder sogar verhindern könnten.
Experten zweifelten an Ausschaffung
Experten erläuterten damals, der Prediger könne nun unter Umständen nicht zurückgeschickt werden, weil er öffentlich als gefährlich bezeichnet worden sei und ihm im Herkunftsland deswegen Gefahr drohe. Er könnte sogenannte Nachfluchtgründe geltend machen, sagte Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht, gegenüber BLICK.
Fehrs Kritik wurde verschiedentlich als Wahlkampfmanöver im Vorfeld der Zürcher Regierungsratswahlen interpretiert. Auf Nachfrage sagte SEM-Sprecher Daniel Bach, dass das SEM, wie immer, zu Einzelfällen keine weiteren Auskünfte erteile. Es stelle aber fest, dass die Rückführung aufgrund der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der Kapo Zürich gelungen sei. (SDA)