Nach Mord an Kim Wall
U-Boot-Bauer Madsen bleibt in lebenslanger Haft

Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufungsklage gescheitert. Ein Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz: Madsen muss lebenslang ins Gefängnis, seine Strafe ist nicht zeitlich begrenzt.
Publiziert: 26.09.2018 um 15:23 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2018 um 16:33 Uhr
Staatsanwalt Kristian Kirk (rechts) verlangt erneut lebenslänglich für U-Boot-Bauer Peter Madsen wegen Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall.
Foto: KEYSTONE/AP Ritzau Scanpix/LISELOTTE SABROE

Mit der Berufung hatte der 47-Jährige erreichen wollen, dass die Strafe verkürzt wird. Den Schuldspruch an sich hatte Madsen akzeptiert, obwohl er die Tat nie zugab.

Der Erfinder hat laut Gericht die schwedische Journalistin Kim Wall vor einem Jahr im Inneren seines selbstgebauten U-Boots getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 30-Jährige mit sexuellem Motiv folterte und nach ihrem Tod zerstückelt über Bord warf.

Nach Auffassung beider Gerichte zeugt die Tat von einer ungewöhnlichen Brutalität. In der Urteilsbegründung hiess es, Madsen habe sich als besonders rücksichtslos erwiesen, als er die Leiche Kim Walls zerstückelte.

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Die schwedische Journalistin Kim Wall.
Foto: zvg

Lebenslang wegen Brutalität und Vorbereitung

In erster Instanz wurde der heute 47-Jährige deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt. Frühestens nach 12 Jahren kann er seine Entlassung beantragen. Die durchschnittliche Haftdauer liegt bei 16 Jahren. Es gibt aber auch zu lebenslang verurteilte Straftäter, die schon seit 30 Jahren im Gefängnis sitzen.

Madsens Anwältin Betina Hald Engmark forderte eine Gefängnisstrafe von 14 bis 16 Jahren. Sie argumentierte, dass Madsen nicht vorbestraft sei und dass eine lebenslange Strafe für «nur» einen Mord nicht üblich sei. Dazu führte sie andere Urteile als Beispiele an. Bei einem einzelnen Mord ist eine solch harte Strafe in Dänemark selten - sie spricht für besonders brutale Details der Tat.

Genau diese betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Brutalität und die Vorbereitung der Tat rechtfertigten seiner Auffassung nach die harte Strafe. 

Kristian Kirk Petersen bezeichnete Madsen als einen zynischen, perversen und berechnenden Sexualmörder. Das einzig Richtige sei eine lebenslange Gefängnisstrafe. «Wenn ich Peter Madsen so ansehe, dann komme ich nicht auf eine Strafe, die zu hart sein könnte», sagte Kirk Petersen.

Madsen entschuldigte sich bei Kims Eltern

Die Eltern der schwedischen Journalistin verfolgten das Berufungsverfahren im Gerichtssaal. Madsens letzte Worte gingen an sie: «Das, was passiert ist, tut mir schrecklich leid für Kims Angehörige», sagte er. Zuvor hatte Madsen zugestimmt, die Eltern finanziell für den Verlust ihrer Tochter zu entschädigen. Den Antrag des Freundes von Kim Wall wies seine Anwältin ab.

Der Fall hatte international für Aufmerksamkeit gesorgt. Kim Wall war an einem Abend im August 2017 von Madsen überraschend zu einer U-Boot-Tour eingeladen worden. Obwohl sie ein privates Fest plante, ging sie an Bord des Erfinders, über den sie eine Reportage schreiben wollte. Was danach genau geschah, ist immer noch unklar.

Madsen versenkte sein Boot und wurde gerettet. Zunächst gab er an, Wall zuvor abgesetzt zu haben, später sagte er aus, ihr sei eine Luke auf den Kopf gefallen. Erst nachdem Körperteile der jungen Frau angeschwemmt wurden, räumte er ein, dass er ihre Leiche zerteilt und ins Wasser geworfen hatte. Dass er sie tötete, streitet Madsen bis heute ab. Er erklärte ihren Tod mit einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Das Berufungsverfahren war ursprünglich auf drei Tage angesetzt. Am letzten Verhandlungstag wurde einem Laienrichter jedoch schlecht, sodass die Verhandlung abgebrochen werden musste. So wurde der letzte Prozesstag am Mittwoch abgehalten. (SDA)

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