Dos and Don'ts an der Fasnacht
In bunten Konfetti lauert Gefahr

Fasnacht ist ein Fest für alle – die sich an gewisse Regeln halten. Der Präsident des Schweizer Fasnachtsverbands erklärt, was an bunten Konfetti nicht gut ist und wie Eltern die Veranstalter in den Wahnsinn treiben.
Publiziert: 11:31 Uhr
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Aktualisiert: vor 53 Minuten

Auf einen Blick

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Sylvie KempaRedaktorin Service

Das närrische Treiben hat Hochsaison! In Dörfern und Städten versammeln sich die Leute, um in farbenfrohen Kostümen den Winter zu vertreiben.

  • In Luzern ziehen zwischen dem Schmutzigen Donnerstag am 27. Februar und dem Schlussumzug «Monstercorso» am 4. März Hunderttausende durch die Strassen.
  • In Basel, wo vom 10. bis 12. März die «drey scheenschte Dääg» anstehen, werden es ähnlich viele Teilnehmende und Besucher sein.

Wo viele Menschen gemeinsam feiern, braucht es ein paar Regeln – auch ungeschriebene. Heinz Hegetschweiler, Präsident des Schweizer Fasnachtsverbands Hefari, erklärt die Dos and Don'ts an Fasnachtsveranstaltungen.

Die Verkleidung ist eine Frage des Respekts

An der Fasnacht ist jede und jeder willkommen – auch ohne Kostüm. Dennoch empfiehlt Heinz Hegetschweiler, sich zu verkleiden. «Wir begrüssen es, wenn die Zuschauer die Fasnacht als Brauchtums- und Kulturgut achten und sich dementsprechend kostümieren und schminken. Der Spass ist viel grösser – und man gehört dazu!» Denn die Fasnacht vereine alle Schichten der Bevölkerung: «Weder Herkunft, Aussehen, Figur noch andere Merkmale werden hinterfragt. Alle dürfen mitmachen!»

Welche Kostüme sind verboten?

Wirklich alle? Auch an der Fasnacht halten Diskussionen über politische Korrektheit und kulturelle Aneignung Einzug. Dass die allgemeine Toleranzgrenze gegenüber gewissen Sujets und Mottos in den vergangenen Jahren gesunken ist, findet Heinz Hegetschweiler bedauerlich.

Ist Federschmuck politisch inkorrekt? Fasnächtler wünschen sich mehr Kulanz und Humor beim Betrachten der Kostüme.
Foto: KEYSTONE

«Wir machen unseren Mitgliedern keine generellen Vorschriften bezüglich Motto oder Aussehen. Bisher hat der gesunde Menschenverstand dazu geführt, dass sehr wenige Beanstandungen gemacht werden mussten.» Kostüme und Mottos dürfen humoristisch und überspitzt sein. «Themen, die offensichtlich verletzend, unsittlich oder gar ungesetzlich sind, verurteilen auch wir.»

Finger weg von fremden Kostümen

Eine ungeschriebene Regel gilt an der Fasnacht: «Die Masken und Kostüme der Teilnehmenden an fasnächtlichen Veranstaltungen werden von den Zuschauern nicht angefasst!», erklärt Heinz Hegetschweiler.

Nicht alle Konfetti-Sorten sind gern gesehen

Konfetti, in Basel «Räppli» genannt, sind ein wichtiger Teil der Fasnacht. Aber Achtung: In der Schweiz dürfen nur sortenreine Konfetti geworfen oder verkauft werden. Der Grund dafür liegt in den 1950er-Jahren. Damals haben findige Geschäftsleute nach den Umzügen das Konfetti von der Strasse aufgesammelt, in Säcke verpackt und neu verkauft. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen werden in der Schweiz seither nur Säcke mit einer Konfettifarbe verkauft. So kann man sicher sein, dass sie nicht zuvor auf der Strasse lagen und allenfalls Kies oder andere Verunreinigungen enthalten. «Die Unfallgefahr durch vom Boden aufgenommene und somit verunreinigte Konfetti ist sehr gross.» Deswegen sollte man sich auch niemals bei den Konfettihaufen am Boden bedienen. 

Konfetti bitte eher unter der Gürtellinie schmeissen

Ebenfalls unangebracht ist es, Konfetti in Richtung eines Gesichts oder einer Maske zu werfen. Und: Während der Fasnacht sind Spaghetti-Sprays und Rasierschaum nicht erwünscht und teilweise auch verboten, da diese die Masken und Kleider verschmutzen oder gar ruinieren.

Kein Guggenkonzert ohne Hörschutz

Während man an einem Konzert normalerweise respektvoll schweigt und zuhört, ist das Mitsingen und -klatschen bei der Guggemusik ausdrücklich erlaubt: «Die Fasnacht lebt von der Bewegung und der Fröhlichkeit.» Da kann die Lautstärke auch mal 100 Dezibel überschreiten. Deswegen empfiehlt Hegetschweiler den Besuchenden dringend, einen Gehörschutz mitzunehmen «und auch zu tragen!».

Fahrlässige Eltern treiben Veranstalter in die Verzweiflung

Kinder und Jugendliche geraten leicht in Gefahr, wenn sie versuchen, die Bonbons und Süssigkeiten einzusammeln, die von den Umzugswagen in die Menge geworfen werden. Oft fehlt es an Aufsicht durch Eltern, und das eingeschränkte Sichtfeld der Maskenträger erschwert die Situation. Hegetschweiler fordert daher Erwachsene auf, Kinder lückenlos zu beaufsichtigen. «Umzugswagen fahren zwar auf einer abgesperrten Route, bergen aber durch unvorsichtige Zuschauer dennoch ein Unfallrisiko.»

Heinz Hegetschweiler ist Präsident des Fasnachtsverbands Hefari.

Fotos ja, aber bitte ohne Blitz

Diese Regel gilt speziell für Umzüge im Dunkeln: Am Morgestraich in Basel zum Beispiel, werden alle Lichtquellen gelöscht. Hier eine Taschenlampe mitzunehmen, würde als grober Verstoss gegen den guten Benimm gewertet. Aufpassen müssen auch Menschen, die das Spektakel fotografisch festhalten wollen. «Blitzfotos stören generell jeden Anlass.»

Die wichtigste Regel ist die mit der Plakette

Der Kauf einer Plakette, eines traditionellen Umzugsabzeichens, ist Ehrensache. Mit den Einnahmen finanzieren die Veranstalter die Fasnacht und sichern ihre Zukunft. «Der Plakettenverkauf ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Fasnacht», erklärt Hegetschweiler. Auch der Konsum auf dem Festgelände wird geschätzt, da er die Organisation unterstützt. Wer sich eigene Verpflegung mitbringt, sollte diese ausschliesslich im öffentlichen Raum und nicht innerhalb abgesperrter Areale konsumieren.

«Wer kriegt die meisten Handynummern?»
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«Fasnachts-Bingo» in Luzern:«Wer kriegt die meisten Handynummern?»
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