Der bekannteste Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer ist vom Zürcher Bezirksgericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Schuldig gesprochen wurde der ehemalige Banker etwa für die Übergabe von geheimen Daten an die Enthüllungsplattform Wikileaks im Jahr 2008.
Einen Freispruch gab es hingegen im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz in London, wo der ehemalige Banker Wikileaks-Chef Julian Assange zwei CDs mit Daten von Bankkunden übergeben haben soll.
Es sei nicht erwiesen, dass sich auf den Datenträgern wirklich geheime Informationen befunden hätten, hiess es vor Gericht.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie ein Berufsverbot gefordert. Das Gericht fällte gegen den ehemaligen Manager der Bank Julius Bär am Montag aber lediglich eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken. Elmer muss jedoch die Gerichtskosten in der Höhe von 25'000 Franken übernehmen. (sda)