Urteil in Muttenzer Prozess gefallen
Drogenabhängiger muss stationäre Massnahme durchlaufen

Ein Iraner attackierte im Januar 2023 einen Bekannten mit einem Messer. Unter Drogeneinfluss soll er auf ihn eingestochen haben. Am Donnerstag wird bekannt: Beschuldigte muss für die Tötung eine stationäre Massnahme durchlaufen.
Publiziert: 12.06.2024 um 10:18 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2024 um 12:25 Uhr
Am Strafgericht Muttenz wird der Prozess verhandelt.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein 59-jähriger Iraner muss für die Tötung eines Landsmann unter Drogeneinfluss in Sissach BL vom Januar 2023 eine stationäre Massnahme durchlaufen. Dies hat das Baselbieter Strafgericht am Donnerstag in Muttenz entschieden. Er habe im Zustand der Schuldunfähigkeit den Mord begangen, hiess es bei der Urteilsverkündung. Das Gericht ordnete für den seit dem Jahr 2000 in der Schweiz lebenden Iraner eine stationäre Massnahme an, auf einen Landesverweis wurde verzichtet.

Das Gericht sah aber den Tatbestand des Mordes als erfüllt an. Er habe heimtückisch gehandelt, sagte die vorsitzende Richterin. "Das Opfer hat Ihnen vertraut und dieses Vertrauen haben Sie missbraucht." Er habe den Bekannten in seiner eigenen Wohnung fast 20 Mal mit dem Messer attackiert und abgestochen. Selbst als der Mann am Boden gelegen sei, habe er nicht aufgehört.

Der Beschuldigte befindet sich bereits im Massnahmenvollzug in der Universitäten Psychiatrischen Klinik Basel.

Iraner stützte sich auf Notwehr

Während der Verhandlung gab der Iraner an, er habe sich in der Tatnacht wehren müssen, weil der Bekannte ein Messer in der Hand gehabt und ihm einen Faustschlag versetzt habe, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Es sei Notwehr gewesen. Er sei von ihm benutzt worden und habe ihn jahrelang ertragen müssen.

Der Beschuldigte gab an, vor der Tat vier Nächte nicht geschlafen und die Tat nicht geplant zu haben. «Wenn ich ihn nicht gestoppt hätte, hätte er mich abgestochen.»

Bei Drogenkonsum brach Streit aus

Gemäss Baselbieter Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte das Opfer am Morgen des 31. Januar 2023 in dessen Wohnung in Sissach besucht, wo sie gemeinsam im Wohnzimmer Kokain, Heroin und andere Drogen konsumiert hätten. Dabei sei es zu einem Streit gekommen.

Der Beschuldigte habe das Gefühl gehabt, vom Opfer zu wenig Drogen erhalten zu haben, schrieb die Staatsanwaltschaft. Ausserdem habe der 59-Jährige seinem Landsmann vorgeworfen, ihn drogenabhängig gemacht, schlecht behandelt und sein Leben zerstört zu haben.

Als sein Bekannter ins Badezimmer ging, folgte der stark Drogenabhängige ihm mit mehreren Klappmessern. Er habe sich auf ihn gestürzt und «unbeirrt und in verwerflicher Weise» mindestens fünfmal brutal auf ihn eingestochen, hiess es. Der 63-jährige Iraner verstarb noch am Tatort. Der Beschuldigte stellte sich am Abend in Basel der Polizei.

Täter leidet unter Schizophrenie

Der 59-Jährige leidet laut einem Gutachten an paranoide Schizophrenie. Es sei deshalb von einer aufgehobenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auszugehen, hiess es weiter.
Die Staatsanwältin sprach vor Gericht von einer «eigentlichen Hinrichtung» des Opfers. So habe der Beschuldigte auf den Bauch- und Herzbereich seines Landmanns gestochen und ihm die Kehle durchgeschnitten. Er habe besonders skrupellos und brutal gehandelt, sagte sie.

Wegen Schuldunfähigkeit plädierte sie für die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Auf einen Landesverweis sei zudem zu verzichten. Der amtliche Verteidiger machte sich für den Tatbestand des Totschlags stark. Es sei kein skrupelloser Mord gewesen, sagte er.

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