Nach Freispruch für Kall Dall
Angebliches Opfer legt Berufung ein

Der deutsche Entertainer Karl Dall muss wohl erneut vor Gericht: Nachdem das Zürcher Bezirksgericht ihn im Dezember vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen hatte, hat das angebliche Opfer Berufung eingereicht.
Publiziert: 19.01.2015 um 10:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 13:48 Uhr

Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet, wie Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, am Montag einen Bericht in der Samstagsausgabe des «Tages-Anzeiger» bestätigte. Die Staatsanwaltschaft warte jedoch noch auf das begründete Urteil. Erst dann will sie endgültig entscheiden, ob sie den Fall ans Obergericht weiterzieht.

Die 43-jährige ehemalige Journalistin A. S. hatte den 71-jährigen Entertainer beschuldigt, sie im September 2013 in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.

Das Bezirksgericht sprach Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung und versuchten Nötigung frei. Es war der Überzeugung, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche. Nach Auffassung des Gerichts gab es in den Aussagen der Frau viele Ungereimtheiten. Sie ist wegen Stalking in zwei anderen Fällen rechtskräftig vorbestraft. (SDA)

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