Die ungarische Regierung hat damit noch einen Monat, die Bedenken Brüssels auszuräumen. Andernfalls droht die Kommission mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof.
Ungarn hatte das umstrittene NGO-Gesetz im Juni verabschiedet. Demnach müssen sich Organisationen, die jährlich mehr als 24'000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen.
Sie sind dann verpflichtet, in sämtlichen Veröffentlichungen anzugeben, dass sie «vom Ausland unterstützte Organisationen» sind. Zudem müssen sie dem Staat ihre Finanzquellen offenlegen. Bei Nichterfüllung drohen Geldbussen und die Schliessung.
EU sieht Eingriff gegen Vereinigungsfreiheit
Die Kommission hatte wegen des Gesetzes Mitte Juli ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sie sieht in ihm einen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit, die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten sowie die Beschränkung der EU-Kapitalfreiheit, die Brüssel zufolge auch für Spenden gilt.
Bisher habe Budapest den «schwerwiegenden Bedenken» der Kommission nicht Rechnung getragen, erklärte die Behörde am Mittwoch. Mit der zweiten Stufe schickt Brüssel nun eine begründete Stellungnahme an die ungarische Regierung. Kommt der Fall vor den EuGH, könnten Ungarn bei einem nachgewiesenen Verstoss gegen EU-Recht empfindliche Geldbussen drohen.
Vertragsverletzungsverfahren könnte Aus für Central European University bedeuten
Bereits im April hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des neuen Hochschulgesetzes eingeleitet, das sich ebenfalls gegen mögliche Einflussnahme aus dem Ausland richtet. Es könnte das Aus für die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest bedeuten.
Diese hat nun in der Zwischenzeit eine wesentliche Bedingung für ihren Fortbestand in Ungarn erfüllt. Die Elite-Hochschule ging mit dem Bard College in New York eine entsprechende Vereinbarung ein.
In der Absichtserklärung hiess es, das Bard College werde an seinem US-Sitz einen Campus für die CEU betreiben, wie die CEU am Mittwoch in Budapest mitteilte. Der ungarischen Regelung zufolge dürfen Universitäten aus dem nicht-europäischen Ausland nur dann eine Hochschuleinrichtung in Ungarn betreiben, wenn sie eine solche auch in ihrem Ursprungsland unterhalten.
Auf die CEU traf das bislang ebensowenig zu, wie auf andere renommierte US-amerikanische Auslandsuniversitäten in vielen anderen Ländern der Welt. EU-Gremien und Kritiker betrachten deshalb das Gesetz als auf die CEU zugeschnitten, um die angesehene Uni zur Schliessung zu zwingen.