ARCHIV - «Bürgergeld» ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen ablösen. Dafür stimmten 557 Abgeordnete, dagegen 98. Zwei enthielten sich. Noch am Freitag sollte die Schlussabstimmung im Bundesrat stattfinden.
Damit könnte das Bürgergeld zum Anfang des nächsten Jahres mit deutlich höheren Leistungssätzen fliessen. Der Kern der Reform ist eine geänderte Vorgehensweise der Jobcenter gegenüber Arbeitslosen. Künftig sollen sie sich stärker darum kümmern, dass es die Betroffenen in dauerhafte Arbeit statt in kurzfristige Hilfsjobs schaffen. Diese Teile der Reform sollen zum 1. Juli in Kraft treten.
(SDA)