Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten die Fehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Konkret kritisierte das Gericht, dass die EU Informationen zur Hamas aus der Presse und dem Internet nicht ausreichend von nationalen Behörden prüfen und bestätigen liess.
Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.
Das Gericht betonte, seine Entscheidung äussere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Die Strafmassnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrecht erhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden ist.
Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für «Islamische Widerstandsbewegung», das Wort selbst bedeutet «Eifer». Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.
Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.