Dabei handele es sich um eine klare Verletzung der Religionsfreiheit, teilte das Aussenministerium in Ankara am Sonntag mit. Die Entscheidung werde die Islamophobie anheizen und sei daher «gefährlich», hiess es.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Zugleich machten die Richter allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen.
Die Türkei ist ein mehrheitlich muslimisches Land mit einer säkularen Verfassung. Unter der Regierung der islamisch-konservativen AKP, die seit 2002 an der Macht ist, wurde ein Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen nach und nach aufgehoben.
(SDA)