Häftling starb an einer Überdosis Methadon
Ex-Gefängnis-Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ende November starb ein Gefängnisinsasse im Kanton Freiburg an einer Überdosis Methadon. Ein Gericht kam nun zum Schluss, dass der Psychiater schuld daran trägt, der ihm das Medikament verschrieben hatte.
Publiziert: 08.02.2017 um 14:44 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:07 Uhr
Der Häftling starb an einer Überdosis Methadon (Symbolbild)
Foto: Imago

Ein ehemaliger Psychiater der Strafanstalten von Bellechasse FR ist der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der 50-Jährige verschrieb 2011 einem Häftling eine zu hohe Dosis Methadon, worauf der Insasse starb.

Das Gericht des Seebezirks in Murten FR verurteilte den Ex-Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 120 Franken, wie es am Mittwoch bekanntgab. Das entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

80 Milligramm gleich zum Einstieg

Die Richter kamen zum Schluss, der Ex-Psychiater sei nicht mit der nötigen Vorsicht vorgegangen. Statt dem Häftling gleich 80 Milligramm Methadon als Heroin-Ersatz zu verschreiben, hätte der Psychiater mit einer tieferen Dosis beginnen müssen. Danach wäre es nach Auffassung des Gerichts möglich gewesen, die Dosis wenn nötig zu steigern.

Der 26-jährige Häftling starb in der Nacht auf den 17. November 2011 in seiner Zelle, nachdem er am 15. November in Bellechasse mit der Methadon-Behandlung begonnen hatte. Er war erst ein paar Tage zuvor von einem anderen Gefängnis ins freiburgische Seeland verlegt worden. Das Methadon nahm er zusammen mit anderen Medikamenten.

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