Jetzt spricht der Bolgen-Plaza-Kläger
«Hass und Aggressionen sind unvorstellbar»

Kurt Compagnoni, der die Klage gegen das Davoser Bolgen Plaza bis ans Bundesgericht brachte, hat nun in der lokalen Presse seine Sicht dargelegt. Und erklärt, wie stark die Emotionen hochgehen.
Publiziert: 27.10.2016 um 11:36 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:31 Uhr
1/2
Wintersportler haben in Davos ausgefeiert. Das Bolgen Plaza muss um 19 Uhr schliessen, so das Bundesgericht.
Foto: ARCHIV

Die Après-Ski-Legende «Bolgen Plaza» in Davos muss um 19 Uhr statt um 23 Uhr dicht machen. Das hat das Bundesgericht vor Tagen entschieden. Das liess die Emotionen im Bündner Ski- und Wirtschaftsort hochgehen. Der Kläger, Kurt Compagnoni, erklärt in der aktuellen Ausgabe der «Davoser Zeitung» erstmals, wie er die Reaktionen erlebt.

Man könne sich die Aggressionen kaum vorstellen, sagt er. Er sei aber nicht der Einzige, der sich über den Lärm des Bolgen-Lokals beschwerte.

«Glauben Sie, dass jemand noch den Mut hat, hinzustehen und zu sagen: ‹Ja, ich finde den Lärm unzumutbar.›» Er habe dies getan und würde nun zusammen mit seiner Familie die Konsequenzen «hautnah» erleben.

Bergbahn-Chef erinnert an Vater

Auch der Chef der Bergbahnen in Davos Klosters, Carlo Schertenleib, kommt in der Zeitung zu Wort. In einem Leserbrief lässt der CEO die Vater-Beziehung spielen: Er habe Kurt Compagnonis Vater, Riccardo Compagnoni, vor Jahrzehnten kennengelernt. Mit ihm sass er jeweils an einem Tisch zusammen und löste die Probleme gemeinsam.

Zwischen den Zeilen fordert Schertenleib vom Lärm-Kläger Compagnoni ein ähnliches Vorgehen: «Es wäre gut, würde man sich wie dazu mal an einen Tisch setzen und einen Kompromiss finden.»

Für ihn sähe der so aus, dass man das Bolgen bis 21 Uhr offen liesse. Das schulde man der Bevölkerung und dem Image von Davos, so der CEO. (pma)

Wenn ein Querulant will, steht alles still

Wie schwer Einzelne Unternehmern und Einheimischen das Leben machen können, weiss Hans-Peter Danuser (69). «Dieses Problem hatten wir immer schon, nicht nur mit Zweitwohnungsbesitzern», sagt der ehemalige Kurdirektor St. Moritz GR. Der Skitourismus stagniere ohnehin. Da sei es schade, wenn Attraktionen wie das Bolgen Plaza auch noch wegfallen. Der Tourismusmanager fordert mehr Toleranz: «Wer im Feriengebiet wohnt, sollte kulanter sein.»

Aber nicht nur Gastronomen werden regelmässig Opfer empfindlicher Nachbarn. Auch Baugesuche können Private teilweise über Jahre blockieren, wie ein Fall aus Arosa GR zeigt. Dort soll ein altes Holzhaus abgerissen und neu gebaut werden. Das erste Baugesuch wurde im Frühling 2012 eingereicht und alle Einsprachen abgelehnt. Doch eine ausländische Zweitwohnungsbesitzerin aus dem Nachbarhaus blieb hartnäckig und zog den Fall weiter. Nach über zwei Jahren Querelen zogen die Hausbesitzer ihr Baugesuch zurück und liessen neue Pläne für das alte Haus erstellen. Auf das neue Baugesuch erhob die gleiche Nachbarin wiederum Einsprache.

Das Kuriose: Während des ersten Verfahrens hatte die Frau ihren Kontrahenten angeboten, ihre Zweieinhalbzimmerwohnung zu kaufen. Für 800 000 Franken, fast doppelt so viel wie der eigentliche Wert. Die Eigentümer lehnten dankend ab. Das Verfahren läuft weiter.

 Jessica von Duehren

Wie schwer Einzelne Unternehmern und Einheimischen das Leben machen können, weiss Hans-Peter Danuser (69). «Dieses Problem hatten wir immer schon, nicht nur mit Zweitwohnungsbesitzern», sagt der ehemalige Kurdirektor St. Moritz GR. Der Skitourismus stagniere ohnehin. Da sei es schade, wenn Attraktionen wie das Bolgen Plaza auch noch wegfallen. Der Tourismusmanager fordert mehr Toleranz: «Wer im Feriengebiet wohnt, sollte kulanter sein.»

Aber nicht nur Gastronomen werden regelmässig Opfer empfindlicher Nachbarn. Auch Baugesuche können Private teilweise über Jahre blockieren, wie ein Fall aus Arosa GR zeigt. Dort soll ein altes Holzhaus abgerissen und neu gebaut werden. Das erste Baugesuch wurde im Frühling 2012 eingereicht und alle Einsprachen abgelehnt. Doch eine ausländische Zweitwohnungsbesitzerin aus dem Nachbarhaus blieb hartnäckig und zog den Fall weiter. Nach über zwei Jahren Querelen zogen die Hausbesitzer ihr Baugesuch zurück und liessen neue Pläne für das alte Haus erstellen. Auf das neue Baugesuch erhob die gleiche Nachbarin wiederum Einsprache.

Das Kuriose: Während des ersten Verfahrens hatte die Frau ihren Kontrahenten angeboten, ihre Zweieinhalbzimmerwohnung zu kaufen. Für 800 000 Franken, fast doppelt so viel wie der eigentliche Wert. Die Eigentümer lehnten dankend ab. Das Verfahren läuft weiter.

 Jessica von Duehren

Die Tyrannei eines Einzelnen

Das meint BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger:

Was für ein ärgerliches Urteil der Lausanner Richter! Die Tyrannei eines einzelnen Feriengastes siegt über die Bedürfnisse Tausender Einheimischer und Gäste. Das Bundesgericht gewichtet seine Nachtruhe höher als den wichtigsten Davoser Wirtschaftszweig.

Après-Ski im Bolgen Plaza ist ein Magnet für die ganze Tourismusregion, bringt Gäste, Übernachtungen, sichert Arbeitsplätze. Die gültige Rechtsprechung belohnt Einsprachewütige mit dem Willen zum Marsch durch die Gerichtsinstanzen. Österreichs Touristiker werden auf das Gerichtsurteil anstossen.

Wie lässt es sich verhindern, dass Gerichte anderen geschätzten Institutionen wie dem Bolgen Plaza den Stecker ziehen? Eine Einsprache ist heute grundsätzlich kostenlos. Das ist falsch. Eine Einsprache soll kosten! Ist sie berechtigt, müssen dem Kläger natürlich nicht nur wie heute die Gerichtskosten, sondern auch die Einsprachegebühr zurückbezahlt werden. Aber die Einstiegshürde, die muss höher werden.

BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger.
BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger.
BLICK

Das meint BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger:

Was für ein ärgerliches Urteil der Lausanner Richter! Die Tyrannei eines einzelnen Feriengastes siegt über die Bedürfnisse Tausender Einheimischer und Gäste. Das Bundesgericht gewichtet seine Nachtruhe höher als den wichtigsten Davoser Wirtschaftszweig.

Après-Ski im Bolgen Plaza ist ein Magnet für die ganze Tourismusregion, bringt Gäste, Übernachtungen, sichert Arbeitsplätze. Die gültige Rechtsprechung belohnt Einsprachewütige mit dem Willen zum Marsch durch die Gerichtsinstanzen. Österreichs Touristiker werden auf das Gerichtsurteil anstossen.

Wie lässt es sich verhindern, dass Gerichte anderen geschätzten Institutionen wie dem Bolgen Plaza den Stecker ziehen? Eine Einsprache ist heute grundsätzlich kostenlos. Das ist falsch. Eine Einsprache soll kosten! Ist sie berechtigt, müssen dem Kläger natürlich nicht nur wie heute die Gerichtskosten, sondern auch die Einsprachegebühr zurückbezahlt werden. Aber die Einstiegshürde, die muss höher werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?