Zürcher machen am 1. Mai blau, Berner schuften
So ungerecht sind Schweizer Feiertage

Feiertags-Wildwuchs in der Eidgenossenschaft! Nicht nur am 1. Mai gibts Verlierer und Profiteure.
Publiziert: 30.04.2015 um 23:02 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:08 Uhr

In der Schweiz treibt der Feiertags-Dschungel seltsame Blüten. Besonders schön illustrieren lässt sich der Wildwuchs am Tag der Arbeit.

Freuen dürfen sich die Arbeitnehmer in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Zürich über einen ganzen gesetzlich anerkannten freien Tag.

In Solothurn ist immerhin der Nach­mittag von Gesetzes wegen frei. Auch im Aargau erhalten die Büezer meist einen halben Tag frei, obwohl der Feiertag nicht gesetzlich verankert ist.

In den übrigen Kantonen wird brav gearbeitet. Das wollte die heutige SP-Ständerätin Anita Fetz 2001 mit einem Vorstoss ändern.

Sie forderte, den 1. Mai zum nationalen Feiertag zu machen. Doch 2002 lehnte der Nationalrat den Vor­stoss mit 114 zu 57 Stimmen ab.

Umgekehrt hatte auch der Zürcher SVP-Präsident Alfred Heer keinen Erfolg mit der Forderung, den «Jubeltag der Linken» von der Liste der Feiertage zu streichen. Er sagte zu Blick.ch, dass es schliesslich auch keinen SVP-Feiertag geben. «Abgesehen vom Sechseläuten vielleicht», fügte er an.

Je nach Kanton haben die Büezer acht (etwa Appenzell Ausser­rhoden) bis 15 Tage (Tessin) zusätzlich frei, in Form von Feiertagen oder öffentlichen Ruhetagen.

Der einzig national geregelte Feiertag ist der 1. August. Ansonsten sind die Kantone selbst für die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage verantwortlich. (rus/vuc)

KantonAnzahl Feiertage
Aargau14
Appenzell Ausserrhoden8
Appenzell Innerrhoden13
Basel-Landschaft9
Basel-Stadt9
Bern9
Freiburg13
Genf9
Glarus11
Graubünden8
Jura13
Luzern13
Neuenburg10
Nidwalden14
Obwalden14
Schaffhausen10
Schwyz14
Solothurn13,5
St. Gallen10
Tessin15
Thurgau10
Uri14
Waadt9
Wallis13
Zug13
Zürich10
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